Wochte am Sonntag: Seltsamkeiten

So manch Kuriosum mag sich begeben oder es erfolgt auch nicht, zuweilen bleibt es bemerkt, gelegentlich wird es unerkannt:

Teilweise hat man mehr! – Oder besser bekannt: „Geteilte Freude ist doppelte Freude.“

Es soll schon vorgekommen sein, dass einer leer ausging und dann doch voll heimkam.

Stößt einem ein Geschehen zu oder stellt sich ein Hergang ein, bleibt dann auch ein Vorfall nicht aus?

Das Feststellen von Fehlerfreiheit ist im Grunde vor dem Untergang der Sache oder des dies Versuchenden nicht möglich.

Das Wort Fehlerfreiheit ist genau genommen bei Freiheitsstrafe zu verbieten.

Im schweizer Kanton Appenzell Innerrhoden ist kosequenterweise das Nacktwandern bei Geldstrafe (von 200 Franken) verboten. (ai.ch/de)

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